Wertermittlung von Einfamilienhäusern

Eigenheime wie z.B. freistehende Einfamiliehäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden von uns nach dem Sachwertverfahren sowie dem Ertragswertverfahren ermittelt. Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der sonstigen Umstände eines jeden Einzelfalls (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) ist der Verkehrswert von Grundstücken mit der Nutzbarkeit „Einfamilienwohnhaus“ vorrangig mit Hilfe des Sachwertverfahrens […]

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