Die Minderung des Wertes eines Grundstückes durch Abbruchkosten werden durch uns fachgerecht ermittelt. Wurde z.B. ein abbruchreifes Gebäude erworben, gehören die Abbruchkosten (Freilegungskosten) zu den Aufwendungen für Grund und Boden.

Die Minderung des Wertes eines Grundstückes durch Abbruchkosten werden durch uns fachgerecht ermittelt. Wurde z.B. ein abbruchreifes Gebäude erworben, gehören die Abbruchkosten (Freilegungskosten) zu den Aufwendungen für Grund und Boden.