Wertermittlung von Einfamilienhäusern

Eigenheime wie z.B. freistehende Einfamiliehäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser werden von uns nach dem Sachwertverfahren sowie dem Ertragswertverfahren ermittelt.

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Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der sonstigen Umstände eines jeden Einzelfalls (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) ist der Verkehrswert von Grundstücken mit der Nutzbarkeit „Einfamilienwohnhaus“ vorrangig mit Hilfe des Sachwertverfahrens zu ermitteln, insbesondere weil diese üblicherweise nicht zur Erzielung von Erträgen, sondern zur (persönlichen oder zweckge-bundenen) Eigennutzung bestimmt sind.

Zusätzlich wird eine Ertragswertermittlung (gem. §§ 17-20 ImmoWertV) durchgeführt; das Ergebnis wird jedoch meist nur unterstützend, vorrangig als von der Sachwertberechnung unabhängige Berechnungsmethode zur Ergebniskontrolle, bei der Ermittlung des Verkehrswerts herangezogen

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